Arbeitssicherheit
 

Welche Anforderungen werden an Ihren Betrieb im Bereich Arbeitsschutz gestellt ?

Für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen

sind Sie selbst zuständig

 

  Die technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften überprüfen die Betriebe stichprobenartig auf die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften (UVV neu BGV) und weiterer sicherheitsrelevanter Vorschriften.


Dennoch unterliegt die regelmäßige Kontrolle der Einhaltung von BGV dem Betrieb selbst, und liegt hier insbesondere in den Händen der Fachkraft für Arbeitssicherheit, die bei bestimmten Voraussetzungen intern oder von einem externen Dienstleister gestellt wird.


Neuere gesetzliche Bestrebungen gehen in die Richtung, in allen produzierenden Betrieben, die Arbeitssicherheit unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit kontrollieren zu lassen. Diese Mehrbelastung können Betriebe auf externe Dienstleister auslagern.



Die Nachweise der regelmäßigen Kontrollen durch sachkundiges Personal, Sachverständige oder Beauftragte werden in Form von Prüfbüchern, Prüfberichten, Vermerken und Bescheinigungen geführt und den kontrollierenden Aufsichtsbehörden bei Bedarf offen gelegt.
 
 

 


Dienstleistungsbereich

Arbeitssicherheit
 

  Entsprechend dem am 1. Dezember 1974 in Kraft getretenen Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Arbeitgeber verpflichtet, Fachkräfte für die Arbeitssicherheit zu stellen.


Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe ist die Mehrbelastung oder Freistellung von geeigneten Mitarbeitern oft nicht zumutbar.



Um dem Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber durch den § 19 des ASiG die Möglichkeit geschaffen, einen überbetrieblichen Dienst für die Wahrnehmung der an ihn gestellten Aufgaben zu verpflichten.



Ein überbetrieblicher Dienst entlastet Ihren Betrieb um die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und hilft Ihnen, Aus­bildungskosten und Personal zu sparen.



EUS bietet eine umfassende Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und führt als überbetrieblicher Dienstleister sicherheitstechnische Überprüfungen in Ihrem Betrieb durch.
 


Was sind die Aufgaben von

Sicherheitsingenieuren und

anderen Fachkräften für

Arbeitssicherheit ?
 

  • Beratung des Unternehmers und von anderen für den Arbeitsschutz und die  
  Unfallverhütung verantwortlichen Personen

• Sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen
  Arbeitsmitteln sowie eine Überprüfung von Arbeitsverfahren, insbesondere vor deren
  Inbetriebnahme bzw. Einführung

• Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung

• Hinwirken auf die Einhaltung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung durch den
  Beauftragten auf die Beschäftigten

• Mitwirkung bei Unterweisungen der Beschäftigten und Schulung von
  Sicherheitsbeauftragten sowie der Erstellung der Gefährdungsanalyse

• Beratung bei der Planung und Einrichtung von Betriebsanlagen

• Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen.
  Beratung bei der Anschaffung von Arbeitsmitteln
 

Welche Arbeitssicherheits-

maßnahmen werden

durchgeführt ?
 
 

Schritte
 

Aufnahme betriebsrelevanter Daten
   
Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen
   
Information der Belegschaft und der Firmenleitung über den Zustand
   
Unterweisung und Schulung im Bereich der Arbeitssicherheit
   
Überwachung der Einhaltung von arbeitsrelevanten Maßnahmen
   
Berichterstattung
 

Maßnahmen
 

Leitlinien dokumentieren

Checklisten ausfüllen, Ist-Situation dokumentieren

Dokumentation der Defizite und Maßnahmen und deren Beseitigung

Dokumentation Aufgaben und Verantwortung

Verzeichnis der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Erfassung von Abläufen über Checklisten

Zusammenstellung der Dokumente als Arbeitssicherheitsbericht

 
     
Kontakt