Betreiber von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach DIN EN 858 und DIN 1999-100 sind verpflichtet, die Behandlungsanlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend alle 5 Jahre einer Generalinspektion, incl. Dichtheitsprüfung, durchführen zu lassen.
Die ZEUS GmbH führt bereits seit 1997 Generalinspektionen von Leichtflüssigkeitsabscheidern, vor allem in den 4 norddeutschen Bundesländern, durch und wurde 2001 als eines von 4 Prüfinstitutionen in Schleswig-Holstein für die Prüfung von Leichtflüssigkeitsabscheidern nach DIN 1999 bzw. seit 2003 gemäß der DIN EN 858 Teil 1 und 2 sowie der DIN 1999-100 zugelassen.
Damit verfügt die ZEUS GmbH und ihre Sachverständigen über einer Erfahrung von mehr als 3000 geprüften Anlagen in den letzten 5 Jahren. Darüber hinaus legen wir Wert auf kontinuierliche Schulungen unserer Mitarbeiter, sodass wir Ihnen ein sehr hohes Qualitätsniveau der Prüfung anbieten können.
Alle Rechte vorbehalten | ZEUS GmbH
Betreiber von Fettabscheideranlagen nach DIN EN 1825 und DIN 4040-100 sind verpflichtet, die Behandlungsanlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend alle 5 Jahre einer Generalinspektion, incl. Dichtheitsprüfung, durchführen zu lassen.
Die ZEUS GmbH führt bereits seit 1997 Generalinspektionen von Fettabscheideranlagen, vor allem in den 4 norddeutschen Bundesländern, durch und wurde 2001 als eines von 4 Prüfinstitutionen in Schleswig-Holstein für die Prüfung von Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-1 und 2 bzw. seit 2004 gemäß der DIN 4040-100 sowie der DIN 1825 Teil 1 und 2 zugelassen.
Damit verfügt die ZEUS GmbH und ihre Sachverständigen über einer Erfahrung von mehr als 3.000 geprüften Anlagen in den letzten 5 Jahren. Darüber hinaus legen wir Wert auf kontinuierliche Schulungen unserer Mitarbeiter, sodass wir Ihnen ein sehr hohes Qualitätsniveau der Prüfung anbieten können.
Alle Rechte vorbehalten | ZEUS GmbH