Bundesimmissionsschutzgesetz

 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (BImSchG)

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge


Wir helfen Ihnen in allen Belangen des Immissionsschutzgesetzes insbesondere mit dem elektronischen Genehmigungsverfahren ELIA.


Außerdem unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB).


Nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) muss der Ausgangszustandsbericht (AZB) im Genehmigungsverfahren sowohl für Neuanlagen als auch bei relevanten Änderungen an bestehenden Anlagen (§ 16 BImSchG) erstmalig mit den Antragsunterlagen eingereicht werden. Der AZB ist ein Instrumentarium, um Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch gefährliche Stoffe zu dokumentieren, bevor eine neue Anlage auf dem Grundstück errichtet wird. Es werden nur die Stoffe im Boden und Grundwasser bestimmt, die in der neu zu errichtenden Anlage verwendet, produziert oder freigesetzt werden. Wenn nach der endgültigen Einstellung des Betriebs die Analysewerte eines oder mehrerer Stoffe von den im AZB dokumentierten Verschmutzungen abweichen, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, den Ausgangszustand wieder herzustellen, indem er Boden und Grundwasser reinigt.


Ein AZB ist zu erstellen für Anlagen, die unter die Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU) fallen und in denen relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden. Diese Anlagen sind im Anhang I der 4. BImSchV gekennzeichnet.

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