Als Betreiber von Leichtflüssigkeits- oder Fettabscheideranlagen sind Sie nach den geltenden Normen (DIN EN 858-2, DIN EN 1825 und DIN 1999-100 bzw. 4040-100) verpflichtet, eine monatliche Eigenkontrolle sowie eine halbjährliche Wartung durchzuführen. Hierzu ist entweder ein externes Unternehmen zu beauftragen oder Sie erwerben die erforderliche Sachkunde bei uns!
Die von ZEUS durchgeführten Schulungen sind von den zuständigen Behörden anerkannt.
Alternativ sind auch Inhouse-Schulungen bei Ihnen für mehrere Mitarbeiter:innen an Ihrem Standort oder auch in einer zu bestimmenden Tagungsstätte möglich.
Sprechen Sie uns gerne an, welche Lösung für Sie die praktikabelste ist und informieren Sie sich ansonsten gerne direkt auf dem GZS-Portal für Schulungen. Fortbildungen und Fachtagungen
>>zum Portal der GZS
Die von ZEUS durchgeführten Schulungen sind von den zuständigen Behörden anerkannt.