Sachkunde

SACHKUNDESCHULUNGEN FÜR LEICHTFLÜSSIGKEITSABSCHEIDER NACH DIN 1999-100/1999-101

Als Betreiber von Leichtflüssigkeits- oder Fettabscheideranlagen sind Sie nach den geltenden Normen (DIN EN 858-2, DIN EN 1825 und DIN 1999-100 bzw. 4040-100) verpflichtet, eine monatliche Eigenkontrolle sowie eine halbjährliche Wartung durchzuführen. Hierzu ist entweder ein externes Unternehmen zu beauftragen oder Sie erwerben die erforderliche Sachkunde bei uns!

 

  • Wir schulen VOR-ORT Ihre Mitarbeiter, so dass teure Abwesenheitszeiten vermieden werden können.
  • Sie und Ihre Mitarbeiter werden gezielt an Ihrem Abscheider geschult.
  • Wir können individuell auf Ihre spezifischen Belange und Probleme eingehen.
  • Wir prüfen VOR-ORT, ob Ihr Abscheider die Voraussetzungen der 
    DIN 1999-100 noch erfüllt.
  • Wir helfen Ihnen bei den notwendigen behördlichen Schritten.
  • Wir erstellen für Sie das geforderte Betriebstagebuch.

 

Die von ZEUS durchgeführten Schulungen sind von den zuständigen Behörden anerkannt.


Alternativ sind auch Inhouse-Schulungen bei Ihnen für mehrere Mitarbeiter:innen an Ihrem Standort oder auch in einer zu bestimmenden Tagungsstätte möglich.

 

Sprechen Sie uns gerne an, welche Lösung für Sie die praktikabelste ist und informieren Sie sich ansonsten gerne direkt auf dem GZS-Portal für Schulungen. Fortbildungen und Fachtagungen >>zum Portal der GZS

 SACHKUNDESCHULUNGEN FÜR FETTABSCHEIDER NACH DIN 4040-100

  • Wir schulen VOR-ORT Ihre Mitarbeiter, so dass teure Abwesenheitszeiten vermieden werden können.
  • Sie und Ihre Mitarbeiter werden gezielt an Ihrem Abscheider geschult.
  • Wir können individuell auf Ihre spezifischen Belange und Probleme eingehen.
  • Wir prüfen VOR-ORT, ob Ihr Abscheider die Voraussetzungen der 
    DIN 4040-100 noch erfüllt.
  • Wir helfen Ihnen bei den notwendigen behördlichen Schritten.
  • Wir erstellen für Sie das geforderte Betriebstagebuch.

 

Die von ZEUS durchgeführten Schulungen sind von den zuständigen Behörden anerkannt.

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