Schon in der AwSV aus 2017 wurde im § 17 AwSV Grundsatzanforderungen gefordert, dass Anlagen so geplant, errichtet, beschaffen und betrieben werden, dass:
- Wassergefährdende Stoffe nicht austreten können
- Undichtheiten schnell und zuverlässig erkannt werden
- Austretende wassergefährdende Stoffe schnell erkannt und zurückgehalten werden und diese ordnungsgemäß entsorgt werden
- Das bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs einer Anlage die anfallenden Gemische, die wassergefährdende Stoffe enthalten können, zurückgehalten und ordnungsgemäß als Abfall entsorgt oder als Abwasser beseitigt werden
4. Qualifizierte Planung nach AwSV gemäß TRwS 779
- Entsprechend § 17 AwSV müssen Anlagen so geplant werden, dass sie den Besorgnisgrundsatz oder den bestmöglichen Schutz gemäß § 62 WHG sowie die Anforderungen der AwSV erfüllen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik berücksichtigen.
- Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die Anforderung von Absatz 1 für seine Anlage eingehalten wird. Dazu hat der Betreiber, wenn er selbst nicht über die erforderlichen Kenntnisse für die Planung verfügt, einen Planer zu beauftragen und sich von der Qualifikation des Planers zu überzeugen (z. B. über eine Referenzanlage).
Das heißt, der Planer sollte in Abhängigkeit der Anlage insbesondere folgende Kenntnisse vorweisen:
- auf dem Gebiet der Auslegung (z. B. Entwurf, Konstruktion bzw. Bemessung, Herstellung, Stilllegung sowie sicherheitstechnische Bewertung) von Anlagen nach AwSV,
- die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (u. a. WHG, AwSV, Landesbauordnung und einschlägige zugehörige Verordnungen, MVV TB),
- die Anforderungen der einschlägigen TRwS und der darin aufgeführten technischen Regelwerke,
- die Eigenschaften von wassergefährdenden Stoffen und deren Einstufung
- dem sicheren Betrieb von Anlagen und Vermeidung von gefährlichen Zuständen,
- Werkstoff- und Materialeigenschaften,
- der Qualitätssicherung und
- über relevante bautechnische Anforderungen
Ganz wichtig!!!
Der Planer muss seine erforderlichen Kenntnisse auf dem aktuellen Stand halten.
Wenn mehrere Planer an der Planung beteiligt sind, ist ein Planer für die Leitung und Koordinierung der Planung festzulegen.
In Zusammenarbeit mit der GZS mbH bieten wir daher eine modular aufgebaute Planer-Schulung ab September 2024 an:
Diese wird über ein Grundlagenseminar (3 Tage) Start am 10.09.2024-12.09.2024 (Link zur Anmeldung)
zusätzliche detaillierte zusätzliche Themenspezifische Module wie z.B.
- Dichtflächen und Läger (Gebindelager, Abfalllager, Dichtflächen für Tanklager) nach der
TRwS 786 ((3 Tage) - Tankstellen nach der TRwS 781 (3 Tage)
- DAfStb-Richtlinie (BUmwS) (2 Tage)
- Biogasanlagen (3 Tage)
- Sanierung von Betonflächen
beinhalten.
Zu den weiteren Modulen liegen derzeit noch keine Termine vor, die wir dann voraussichtlich ab Frühjahr 2025 anbieten werden. Selbstverständlich könnten Sie sich schon vorab für Themenblöcke Ihrer Wahl registrieren lassen (Link zur Voranmeldung).
Informieren Sie sich ansonsten gerne direkt auf dem GZS-Portal für Schulungen. Fortbildungen und Fachtagungen
>>zum Portal der GZS