AwSV-Anlagen

PRÜFEN VON AWSV-ANLAGEN

Als Partner und Gründungsmitglied der GZS mbH führen wir seit 2004 Prüfungen nach der ehemaligen VAwS, jetzt AwSV, gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, durch.

 

Die Prüfung durch Sachverständige muss bei unterirdischen Anlagen im 5-jährigen oder in Wasserschutzgebieten sogar im 2,5-jährigen Rhythmus erfolgen. Ferner müssen oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufe C und D sowie Anlagen der Gefährdungsstufe B in Wasserschutzgebieten alle 5 Jahre durch anerkannte Sachverständige geprüft werden.

 

Die ZEUS GmbH verfügt über solche, durch die GZS als zugelassene Sachverständigenorganisation, zugelassen anerkannte Sachverständige, so dass die von uns durchgeführten Prüfungen von den zuständigen Behörden anerkannt sind.



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Ihr Nutzen:

  • Unsere Sachverständigen sind regional in Schleswig-Holstein und Hamburg verteilt, so dass es uns gelingt, in der Regel auch sehr kurzfristige Kundenwünsche zu erfüllen.
  • Mit mehr als 1.000 Anlagen pro Jahr verfügen wir über einen umfangreichen Erfahrungsschatz, den wir gerne an Sie weitergeben.
  • Wir gewährleisten eine unabhängige Durchführung unserer Prüfungen gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorgaben, d.h. wir führen keine Wartungen oder einen Verkauf von Anlagenteilen aus.
  • Für private Heizölverbraucheranlagenbetreiber versuchen wir die Termine so mit Ihnen abzustimmen, dass Sie keinen extra Urlaubstag benötigen.
  • Für gewerbliche Kunden bieten wir Ihnen die baubegleitenden Prüfungen im Zuge und im Vorlauf Ihrer Bauvorhaben wie z.B. Lageranlagen, Rückhalteeinrichtungen und Eigenbedarfstankstellen an, um nur einige zu nennen.


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