Als Partner und Gründungsmitglied der GZS mbH führen wir seit 2004 Prüfungen nach der ehemaligen VAwS, jetzt AwSV, gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, durch.
Die Prüfung durch Sachverständige muss bei unterirdischen Anlagen im 5-jährigen oder in Wasserschutzgebieten sogar im 2,5-jährigen Rhythmus erfolgen. Ferner müssen oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufe C und D sowie Anlagen der Gefährdungsstufe B in Wasserschutzgebieten alle 5 Jahre durch anerkannte Sachverständige geprüft werden.
Die ZEUS GmbH verfügt über solche, durch die GZS als zugelassene Sachverständigenorganisation, zugelassen anerkannte Sachverständige, so dass die von uns durchgeführten Prüfungen von den zuständigen Behörden anerkannt sind.